Praxiseröffnung in der Schweiz: Voraussetzungen und wichtige Schritte

Sie möchten eine Praxis in der Schweiz eröffnen? Dann gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten. Fehlende Planung und die Missachtung von essentiellen Voraussetzungen haben kostspielige Auswirkungen. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen, an die Sie bei der Praxiseröffnung denken müssen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Voraussetzungen für die Praxisgründung in der Schweiz
    • Voraussetzungen für Schweizer:innen
    • Zulassung zur OKP und ZSR-Nummer
    • Zusätzliche Voraussetzungen für Ärzt:innen aus dem Ausland
  2. Schritte der Praxiseröffnung
    • Standort analysieren und bewerten
    • Praxisräumlichkeiten mieten oder kaufen
    • Businessplan und Konzept erstellen
    • Personal einstellen und Lieferanten beauftragen
    • Praxissoftware auswählen
    • Verträge und Versicherungen abschliessen
    • Praxiseröffnung umsetzen
  3. Checkliste zur Praxiseröffnung in der Schweiz

Voraussetzungen für die Praxisgründung in der Schweiz

Voraussetzungen für Schweizer:innen

Wenn Sie eine eigene Arztpraxis in der Schweiz eröffnen möchten, in der Sie selbständig und in fachlicher Verantwortung arbeiten, benötigen Sie eine Berufsausübungsbewilligung (BAB). Die umgangssprachlich auch «Praxisbewilligung» genannte Genehmigung erhalten Sie beim zuständigen kantonalen Amt. Verfahren, geforderte Unterlagen und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich allerdings von Kanton zu Kanton erheblich. Welche Stelle für Ihren Kanton zuständig ist, zeigt die zentrale Übersicht der Kantonsärztinnen und Kantonsärzte (VKS). Wie viel Vorlauf die einzelnen Schritte brauchen, lesen Sie auf unserer Seite zur Praxisgründung in der Schweiz.

Mit der Berufsausübungsbewilligung bestätigt der Kanton, dass Sie fachlich und persönlich zur eigenverantwortlichen Tätigkeit geeignet sind. Vorausgesetzt werden nach dem Medizinalberufegesetz ein anerkanntes Arztdiplom mit eidgenössischem oder anerkanntem Weiterbildungstitel, Ihre Vertrauenswürdigkeit, die gesundheitliche Eignung sowie Kenntnisse der Amtssprache Ihres Kantons. Zum Nachweis verlangt das kantonale Amt je nach Kanton Unterlagen wie einen Strafregister- und Betreibungsregisterauszug, ein ärztliches Zeugnis, beglaubigte Kopien Ihrer Diplome und den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Wochen; die Gebühren liegen je nach Kanton und Fachgebiet meist im mittleren drei- bis vierstelligen Bereich. Planen Sie zusätzlich Zeit ein, wenn zuerst ein ausländisches Diplom anerkannt werden muss.

Falls Sie bereits eine gültige Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons besitzen, können Sie diese in der Regel kostenlos beim zuständigen kantonalen Amt anerkennen lassen.

Um eine Facharztpraxis zu gründen, brauchen Sie zudem einen anerkannten Facharzttitel im jeweiligen Fachgebiet. Allerdings können Sie auch ohne Facharzt eine Praxis eröffnen, wenn Sie im Bereich der medizinischen Grundversorgung tätig sind. Dazu müssen Sie den eidgenössischen Weiterbildungstitel «Praktischer Arzt / Praktische Ärztin» abschliessen.

Zulassung zur OKP und ZSR-Nummer

Die Berufsausübungsbewilligung berechtigt Sie zur Tätigkeit. Die Abrechnung über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) setzt einen weiteren Schritt voraus: Seit 2022 erteilen die Kantone dafür eine eigene Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP. Für diese müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte in Ihrem Fachgebiet gearbeitet haben, über die nötige Sprachkompetenz verfügen und sich einer zertifizierten Gemeinschaft für das elektronische Patientendossier anschliessen.

Liegt die Zulassung vor, beantragen Sie bei der SASIS AG Ihre ZSR-Nummer. Erst mit dieser Zahlstellenregisternummer rechnen Sie Ihre Leistungen mit den Krankenversicherern ab. Die ambulante Abrechnung erfolgt seit dem 1. Januar 2026 über das Tarifwerk TARDOC und die Ambulanten Pauschalen.

Da Bewilligung, Zulassung und ZSR-Nummer aufeinander aufbauen und jede Stelle mehrere Monate beansprucht, beginnen Sie idealerweise rund ein Jahr vor dem geplanten Eröffnungstermin mit den Anträgen.

Zusätzliche Voraussetzungen für Ärzt:innen aus dem Ausland

Sie sind Arzt oder Ärztin aus dem Ausland? Dann müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen erfüllen, um eine neue Praxis in der Schweiz gründen zu können:

Als ersten Schritt sollten Sie klären, ob Sie eine Arbeitsgenehmigung in der Schweiz erhalten können. Diese erlangen Sie zum Beispiel dadurch, dass Sie EU- oder EFTA-Staatsbürger:in sind.

Sie müssen ausserdem Ihr Arztdiplom und Ihren Facharzttitel anerkennen lassen. Anlaufstelle hierfür ist das Bundesamt für Gesundheit. Die sogenannte MEBEKO-Anerkennung ist kein Problem, wenn Sie Ihre Ausbildung in einem EU-Land abgeschlossen haben. Die Ausstellung kann allerdings bis zu drei Monate dauern und ist kostenpflichtig. Auch lassen sich nicht alle deutschen Fachrichtungen und Zusatzbezeichnung problemlos in das Schweizer System übertragen. Informieren Sie sich daher vorab genau zu Ihrer persönlichen Fachrichtung.

Dabei sind zwei Anerkennungen zu unterscheiden: die Ihres ärztlichen Grunddiploms und die Ihres Weiterbildungstitels. Beide laufen über die MEBEKO beim Bundesamt für Gesundheit. Diplome aus EU- und EFTA-Staaten werden in der Regel unkompliziert anerkannt, Abschlüsse aus Drittstaaten erst nach eingehender Prüfung. Da die Anerkennung Voraussetzung sowohl für die Berufsausübungsbewilligung als auch für die Zulassung zur OKP ist, sollten Sie sie frühzeitig anstossen.

Sollte Deutsch nicht Ihre Muttersprache sein, benötigen Sie zusätzlich einen Sprachnachweis – für die Zulassung zur OKP in der Regel auf Niveau C1. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier vom Bundesamt für Gesundheit.

Wenn Sie bereits in einem EU- oder EFTA-Staat erfolgreich zur Berufsausübung zugelassen sind, hat dies einen Vorteil: Sie können dann bis zu 90 Arbeitstage im Jahr selbständig tätig sein, ohne die Berufsausübungsbewilligung zu beantragen. Eine schriftliche Meldung an die zuständige Behörde ist allerdings trotzdem notwendig.

sprechstunde nach praxiseröffnung

Schritte der Praxiseröffnung

Standort analysieren und bewerten

Sie sind nicht auf eine bestimmte Region oder einen konkreten Ort für Ihre neue Praxis festgelegt? Dann sollten Sie neben persönlichen Vorstellungen unbedingt auch eine Standortanalyse einbeziehen.

Es ist wichtig zu beurteilen, wie hoch die Kosten am jeweiligen Standort sind, ob eine ausreichende Zielgruppe vorhanden ist und wie viele Konkurrenzpraxen es in der Umgebung gibt. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Dichte der Arztpraxen nach Kanton und die Bevölkerungsstruktur. Sie sollten auch prüfen, ob bereits neue Praxen oder Ärztehäuser in der Region geplant sind.

Selbstverständlich können Sie die Standortanalyse auch für mehrere Orte durchführen und so den attraktivsten auswählen.

Praxisräumlichkeiten mieten oder kaufen

Nachdem Sie sich für einen attraktiven Standort entschieden haben, sollten Sie sich auf die Suche nach Praxisräumen machen.

Generell müssen Sie sich entscheiden, ob Sie diese lieber mieten oder kaufen möchten. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile: Auf dem Land sind Räumlichkeiten günstiger als in Städten. Allerdings ist hier die Bevölkerungsdichte – und damit auch die Anzahl Ihrer potenziellen Patienten – geringer.

Falls Sie die Räumlichkeiten für Ihre neue Praxis noch um- oder ausbauen müssen, sollten Sie genügend Zeit und Budget dafür einplanen. Achten Sie vor allem auf die Funktionalität und Barrierefreiheit Ihrer Praxis. Gestalten Sie die Einrichtung zudem optisch einladend. Im Idealfall folgen Empfangsbereich, Wartezimmer und Behandlungsräume einem einheitlichen Gestaltungskonzept. Schliesslich sollten sich nicht nur Ihre Patienten, sondern auch Sie und Ihr Team bei der Arbeit wohlfühlen.

Businessplan und Konzept erstellen

Nun geht es darum, ein Konzept für die Praxis zu erstellen. Im Businessplan halten Sie Ihre finanziellen Mittel fest und stellen diese den erwarteten Kosten gegenüber. Die Kosten für die Gründung einer Arztpraxis können stark schwanken. Sie sind abhängig vom Standort der Praxis, von der Grösse der Räumlichkeiten, vom Renovierungsaufwand sowie von den benötigten medizinischen Geräten. Auf dieser Grundlage legen Sie fest, wie Sie die Gründung finanzieren und über welchen Zeitraum Sie die Finanzierung zurückzahlen. Der Businessplan beantwortet die Frage, ob sich eine Praxisgründung zu den aktuellen finanziellen Gegebenheiten für Sie lohnt.

Unerlässlich ist auch ein Konzept zum Aussenauftritt und zur Patientenakquise. Sie sollten eine Website erstellen und Ihre Praxis ins Branchenverzeichnis eintragen. Es gibt viele Agenturen, die diese Aufgaben für Sie übernehmen. Sie sollten sich überlegen, ob Sie Tools zur Online-Terminvergabe oder für Videosprechstunden nutzen möchten, damit diese direkt in die Website integriert werden können. Auch hier gibt es Anbieter, die dies unkompliziert mit Websitebaukastensystemen speziell für Arztpraxen umsetzen.

Personal einstellen und Lieferanten beauftragen

Ihr zukünftiges Praxisteam ist sehr wichtig für den langfristigen Erfolg, denn es prägt die Effizienz der Abläufe und die Stimmung in der Praxis ebenso wie die Zufriedenheit Ihrer Patient:innen. Nehmen Sie sich also genügend Zeit für das Recruiting und die Personalauswahl. Im angespannten Arbeitsmarkt dauert dies meist länger als erwartet.

Für den Alltag in Ihrer Praxis benötigen Sie auch Arbeitsmaterialien. Neben dem offensichtlichen medizinischen Zubehör müssen Sie hier auch an Büromaterial denken. Viele Firmen bieten an, diese Produkte automatisch in regelmässigen Abständen zu liefern.

Praxissoftware auswählen

Die passende Software für Ihre individuellen Anforderungen auszuwählen, ist essentiell für den späteren Arbeitsalltag. Eine gute Software erleichtert Ihnen diesen erheblich. Allerdings gibt es auf dem Markt eine grosse Auswahl, die nur schwer zu durchblicken ist. Eine Hilfestellung gibt Ihnen unser ausführlicher Artikel Praxissoftware wechseln. Dort finden Sie alle Kriterien, die Sie bei der Entscheidung für oder gegen eine Software einbeziehen sollten.

Verträge und Versicherungen abschliessen

Als Arbeitgeber müssen Sie nun die Arbeitsverträge mit Ihren Angestellten ausarbeiten. Beachten sollten Sie unter anderem Arbeitszeit, Überstundenregelung, Entlohnung und Urlaubstage. Zudem müssen Sie die Personalversicherungen (UVG, BVG, AHV/ALV) für Ihr Team abschliessen. Dazu zählen die Unfallversicherung (UVG), die berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Beiträge an AHV und ALV.

Ausserdem sollten Sie sich mit weiteren wichtigen Verträgen beschäftigen. Hierzu gehören neben Serviceverträgen, wie Telefonie und Internet, auch Versicherungen. Wichtig sind hier besonders die Berufshaftpflichtversicherung, die Praxissachversicherung und die Rechtsschutzversicherung, aber auch die Altersvorsorge in den verschiedenen Säulen. Zusätzlich sollten Sie an eine Cyberversicherung denken.

Praxiseröffnung umsetzen

Kurz vor der Praxiseröffnung müssen Sie nun die konkrete Planung umsetzen. Stellen Sie sicher, dass alle Zulassungen erteilt, alle Anforderungen erfüllt und alle Schritte erfolgreich abgeschlossen sind. Zudem müssen Sie Ihre Selbständigkeit bei der kantonalen Ausgleichskasse (AHV) anmelden. Überprüfen Sie, ob das benötigte Praxiszubehör vorhanden ist und ob alle Geräte funktionieren.

Zusätzlich müssen Sie jetzt Dienstpläne erstellen und Aufgaben verteilen. Am besten proben Sie die Arbeitsabläufe in der Praxis vor der Eröffnung.

Wenn der Neueröffnung Ihrer Arztpraxis nichts mehr im Weg steht, sollten Sie einen Praxis-Apéro durchführen, um den Start zu feiern und die ersten Patienten zu gewinnen.

checkliste praxiseröffnung schweiz

Checkliste für die Praxisgründung in der Schweiz

Hier finden Sie diese und weitere Schritte als praktische PDF-Checkliste, gegliedert in vier Phasen: von der ersten Planung bis zum Eröffnungstag:

Disclaimer: Die Inhalte dieses Artikels bieten eine erste Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte informieren Sie sich immer auch über die aktuellen Regelungen bei den zuständigen Stellen.

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